Wackersberg, © Hirz

Ferienbetreuung

Ferienbetreuung

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretende Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter besteht, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage, von Montag bis Freitag im Umfang von jeweils bis zu 8 Stunden. Dies gilt auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien). Landesrechtlich kann eine Schließzeit von bis zu 20 Tagen im Kalenderjahr während der Schulferien festgelegt werden, was in Bayern so geregelt wurde.

Adressat des Rechtsanspruchs sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das sind in Bayern gemäß Art. 15 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Dies gilt für Unterrichtsund Ferienzeiten gleichermaßen.

Die Gemeinde Wackersberg hat sich entschieden, die Schließzeiten der Ferienbetreuung im Kalenderjahr 2026 wie in der anhängenden Datei „Schließtage MiB 2026“ festzulegen.

Aktuell laufen Vorbereitungen, um ein Angebot einer Ferienbetreuung im Kalenderjahr 2027 zu schaffen. Eine Umfrage zum Bedarf wurde im Juni 2026 über die Schule abgefragt.

Die Betreuung soll demnach mit unseren Partnern Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Gemeinde Lenggries in der Grundschule Lenggries von 8 – 16 Uhr erfolgen.

In folgenden Ferien soll eine Betreuung stattfinden:

Osterferien 2027 (beide Wochen)

Sommerferien (23. August bis 13. September 2027)

Herbstferien (02. – 05. November 2027)

Zu den anderen Ferienzeiten wurden keine/nicht ausreichend Anmeldungen rückgemeldet und eine Betreuung kann deshalb nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Sollte dennoch vereinzelt Bedarf bestehen gibt es ggf. Betreuungsmöglichkeiten z. B. bei den örtlichen Sportvereinen oder über den Ferienpass.

Weitere Infos folgen (Stand 08.07.2026)