Wackersberg, © Hirz

Ferienbetreuung

Ferienbetreuung

Der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretende Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter besteht, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage, von Montag bis Freitag im Umfang von jeweils bis zu 8 Stunden. Dies gilt auch in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien).
Landesrechtlich kann eine Schließzeit von bis zu 20 Tagen im Kalenderjahr während der Schulferien festgelegt werden, was in Bayern so geregelt wurde.

Adressat des Rechtsanspruchs sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das sind in Bayern gemäß Art. 15 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die Landkreise und kreisfreien Gemeinden. Dies gilt für Unterrichts- und Ferienzeiten gleichermaßen.

Die Gemeinde Wackersberg hat sich entschieden, die Schließzeiten der Ferienbetreuung im Kalenderjahr 2026 wie in der anhängenden Datei Schließtage MiB 2026 festzulegen.

Aktuell laufen Vorbereitungen, um ein Angebot einer Ferienbetreuung im Kalenderjahr 2027 zu schaffen. Weitere Infos folgen.