
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Wohnungswechsel
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Für die Anmeldung ist ein Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich oder sie muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Für die Anmeldung, Ummeldung eines Wohnsitzes und die Beantragung/Abholung einer Meldebestätigung für eine andere Person ist eine Vollmacht notwendig.
Vollmacht für An-/Ummeldung, Meldebestätigung
Hoheitliche Dokumente
Ab 01.05.2025 dürfen Lichtbilder in Papierform für die Beantragung von Ausweisdokumente nicht mehr verwendet werden. Es sind zwingend digitale Lichtbilder für die Antragstellung notwendig.
Die Bilder können nach wie vor bei zertifizierten Anbietern (z. B. Fotostudio, bestimmte Drogeriemärkte) erstellt werden.
Im Passamt der Gemeinde Wackersberg können keine digitalen Bilder erstellt werden.
Bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis) für Kinder ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Diese ist erforderlich beim:
- Personalausweis bis einschließlich dem 16. Lebensjahr
- Reisepass bis einschließlich dem 18. Lebensjahr
Personalausweis
Informationsbroschüre: Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher
eID-Karte
Voraussetzungen für die Beantragung einer eID-Karte
Informationsbroschüre