
Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Amtliche Bekanntmachung
Elektronische Einlegung von Widersprüchen
Widersprüche gegen Bescheide der Gemeinde Wackersberg können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Gemeinde Wackersberg
eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür
lautet poststelle@wackersberg.de.
Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie
bei der Bundesnetzagentur.
Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium.
Amtliche Bekanntmachung
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffende Religionsgesellschaften.
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffende Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Familienangehörigen können gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG verlangen, dass die Übermittlung unterbleibt.
Amtliche Bekanntmachung
Jährliche Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung.
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen.
Amtliche Bekanntmachung